Für das Anliegen Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Sie können diese Anliegen zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters ohne Termin zu folgenden Zeiten erledigen.
Montag - Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr u. 15:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann Sie gemeldet sind, ob sie noch lebt oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur regulären Meldebescheinigung (z.B. Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand).
Die Meldebescheinigung kann online beantragt werden: Hier
Anschließend erhalten Sie diese per Post an Ihre Meldeadresse übersandt.
9 Euro (Bar oder EC-Karte)
Personalausweis, Reisepass oder alternativ das Familienstammbuch, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit
